<< zurück

Wenn es an der Tür klingelt, öffnen Sie nicht einfach. Sehen Sie sich Ihren Besucher vor dem Öffnen an! Nutzen Sie hierzu Ihren Türspion oder schauen Sie aus dem Fenster. Benutzen Sie die Türsprechanlage! Auch ein außen am Fensterrahmen angebrachter Spiegel kann Ihnen den Einblick in den Eingangsbereich des Hauses verschaffen, wenn sich sonst keine anderen Möglichkeiten ergeben.
  
Öffnen Sie die Tür nur mit vorgelegtem Sperrbügel oder Kette. So schützen  Sie sich vor einem gewaltsamen Eindringen des Täters in Ihre Wohnung.
  
Lassen Sie niemanden in die Wohnung, bevor Sie nicht genau wissen, wen Sie da vor sich haben. Wenn Sie niemanden bestellt haben, nutzen Sie das Telefon  und fragen Sie bei der Firma oder der Behörde nach, ob die betreffende  Person wirklich von dort beauftragt wurde.
  
Lassen Sie sich von Firmen- oder Behördenvertretern einen Ausweis zeigen. Wenn Sie schlecht lesen können (Lichtverhältnisse, Sehbehinderung), lassen Sie sich den Ausweis durch die mit Sperrbügel oder Kette gesicherte Tür  aushändigen. Wenn die Person vor Ihrer Tür sich nicht ausweisen kann, weisen Sie sie  ab.  Nicht nur die Polizei, sondern auch Stadtwerke und Schornsteinfeger haben Dienstausweise. Ein Verkäufer von Blindenware muß im Besitz eines "Blindenwarenvertriebsausweises" (was für ein Wort) sein und diesen immer mitführen.
  
Firmen und Behörden entsenden normalerweise niemanden, ohne ihn vorher  schriftlich oder telefonisch anzukündigen. Die Landesversicherungsanstalten (Rentenversicherungen) schicken normalerweise niemanden an die Haustür.

Achten Sie bei Verträgen auf Ihr Widerrufsrecht! Das eingetragene Datum  ist  für die Widerrufsfrist u.U. entscheidend. Ein zurückdatierter Vertrag kann Ihre Rechte ganz erheblich beeinträchtigen.
  
Unterschreiben Sie nie auf einem Blanko-Vordruck oder auf einem gefalteten  Blatt. Sie wissen nicht, was dort später noch alles nachgetragen wird.
  
Die sofortige Bezahlung eines Geldbetrages ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unüblich. Ein derartiges Verlangen sollte Sie mißtrauisch machen.

Nehmen Sie nichts für Nachbarn an, wenn diese Sie nicht ausdrücklich damit  beauftragt haben.
  
Wenn Ihnen jemandem Grüße von einer Person aus Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis überbringt, dann freuen Sie sich darüber. Einem für Sie dennoch wildfremden Menschen Geld auszuhändigen, verbietet sich von selbst.

Blindenwaren sind mit einem speziellen Zeichen (strahlende Sonne zwischen  zwei erhobenen Armen) und der Aufschrift "Blindenarbeit" gekennzeichnet.
  
Lassen Sie sich an der Haustür nicht von Superangeboten blenden. Wer diese Art des Vertriebes für seine "hochwertigen" Waren nötig hat, der hat mit  Sicherheit etwas zu verbergen.

Kaffeefahrten:
Lassen Sie sich auf Kaffeefahrten ruhig einmal unterhalten, verzehren Sie die Speisen und nehmen Sie die Geschenke mit - aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau  verstanden haben.Unterschriften sind nie reine Formsache.

Beachten Sie bei Verträgen auf Kaffeefahrten das Datum und die Unterschriften! Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muß im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder  falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  
Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name  und Anschrift des
Veranstalters deutlich lesbar sind.